Friseur und Fußpflege
Ein Friseursalon und das Angebot zur Hand- und Fußpflege durch externe Fachkräfte tragen ebenfalls zum Wohlbefinden bei. Der Friseur kommt einmal wöchentlich ins Haus. Die Friseurkosten sind vom Bewohner selbst zu tragen. Die Fußpflegerin kommt nach Terminabsprache ins Haus.
Die Hand- und Fußpflegekosten werden anteilig von der Einrichtung getragen, sofern die im Haus angebotenen Fußpflegedienste in Anspruch genommen werden und es sich um das einfache Schneiden von Fuß- und Fingernägeln handelt. Darüber hinausgehende Kosten müssen selbst bezahlt werden. Bei Bedarf (Immobilität) wird der Service im Bewohnerzimmer geleistet. Der im Haus tätige Podologe wird bei podologischen Komplexbehandlungen z. B. diabetischer Fuß eingesetzt und rechnet über Verordnung mit den Krankenkassen ab.